Häufige Fragen
Wie stelle ich eine Folgeverordnung aus und muss die Einverständniserklärung (EVE) erneut ausgefüllt werden?
Wie oft: Sie können ViViRA beliebig oft als Folgeverordnung verschreiben, solange dies bei Ihren Patient*innen medizinisch indiziert ist.
Was aufs Rezept muss: Sie nutzen das rosa Papierrezept (Muster 16) und tragen die Bezeichnung "Digitale Gesundheitsanwendung", den Produktnamen "ViViRA" und die PZN 16898718 ein. Wichtig: Es ist keine Angabe von Diagnosen auf dem Rezept notwendig.
Muss die EVE nochmal ausgefüllt werden: Nein. Die EVE (Einverständniserklärung) wird benötigt, wenn Ihre Praxis oder der Patient unseren Rezeptservice nutzt, damit wir das Rezept an die Krankenkasse weiterleiten dürfen. Gemäß den Datenschutzbestimmungen gilt diese einmal erteilte Einwilligung für das aktuelle Rezept und auch für alle zukünftigen Rezepte, die über den Rezeptservice eingereicht werden.
Wie oft darf ich ViViRA generell verordnen?
Die reguläre Verordnungsdauer pro Rezept beträgt 90 Tage. Im Anschluss können Sie beliebig viele Folgeverordnungen ausstellen, solange das Training bei den Patient*innen medizinisch indiziert ist.
Wie oft kann ich die entsprechenden GOP-Ziffern abrechnen?
Die GOP 01472 (bzw. die spezifische GOP 30781 für Schmerztherapeut*innen) wird mit jeweils 64 Punkten vergütet. Sie ist 1x pro Quartal im Behandlungsfall und maximal 2x im Krankheitsfall abrechenbar.
Empfehlung zum Abrechnungszeitraum: Rechnen Sie die Verlaufskontrolle am besten 2 bis 5 Wochen nach der Verordnung ab. Das Abschlussgespräch rechnen Sie erst im darauffolgenden Quartal ab, zum Ende der 90-tägigen Verordnungsdauer.
Welche ärztlichen Leistungen kann ich im Rahmen der Verordnung abrechnen?
Die Verordnung ist budgetneutral und belastet daher weder Ihr Arznei- noch Heilmittelbudget. Sie schaffen jedoch zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten: Für die Verlaufskontrolle und das Abschlussgespräch können Sie die extrabudgetäre GOP 01472 (bzw. als Schmerztherapeut*in die GOP 30781) ansetzen.
Wie kann ich überprüfen, ob meine Patient*innen ihre Übungen machen?
Unsere monatlichen Bewegungstests sowie ein detailliertes Verlaufsprotokoll des Trainings sind in der App hinterlegt. Diese können Sie beim Termin zur Verlaufskontrolle sowie bei dem Abschlussgespräch einsehen und mit den Patient*innen besprechen. Ein externer Zugriff auf den individuellen Verlauf ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen.
Werden die Daten meiner Patient*innen an die Krankenkassen weitergegeben?
Daten werden nur im Rahmen des Rezeptservice und bei expliziter, jederzeit widerrufbarer Einwilligung der Patient*innen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Krankenkasse weitergegeben. Ansonsten bleiben alle Daten durch unsere ISO 27001-Zertifizierung (der weltweit führende Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme) streng geschützt und werden ausschließlich in Deutschland und der EU verarbeitet und weder zu Werbezwecken verwendet noch unbefugt weitergeleitet.
Welche Kosten entstehen für die App und wer übernimmt diese?
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten werden zu 100 % von allen Krankenkassen übernommen. Es fällt keine Zuzahlung an.
Privatversicherte: Fast alle privaten Krankenversicherungen erstatten die App. Patient*innen erwerben die App in der Regel zunächst selbst im App Store und reichen die Rechnung zusammen mit dem Privatrezept zur Erstattung ein.
Beihilfeberechtigte: Auch hier können die Kosten im Einzelfall für bis zu 12 Monate übernommen werden.
Für Ihre Praxis ist die Verordnung budgetneutral.
Wie kann ich meinen Patient*innen die App in der Praxis zeigen?
Eine Praxis Demo-Version ist derzeit in Bearbeitung. Sie haben derzeit die Möglichkeit, einen befristeten App-Zugang anzufordern, mit dem Sie über den Zeitraum von 30 Tagen einen Einblick in die App erhalten.
Wie verordne ich ViViRA bei privat versicherten Patient*innen?
Für Privatversicherte stellen Sie die Verordnung ganz unkompliziert auf einem regulären Privatrezept aus. Notieren Sie darauf lediglich die Bezeichnung „Digitale Gesundheitsanwendung“, den Produktnamen „ViViRA“ sowie die PZN 16898718. Wie auch bei Kassenrezepten ist die Angabe einer Diagnose auf dem Rezept nicht erforderlich.
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Kosten für die App. Bitte nehmen Sie hierzu noch einmal Kontakt zu Ihrem persönlichen ViViRA-Ansprechpartner auf.
Hinweis für Ihre Patient*innen: Der Ablauf unterscheidet sich hier leicht. Privatversicherte erwerben die ViViRA App zunächst selbst als Selbstzahler*in im jeweiligen App Store und reichen anschließend die Rechnung zusammen mit Ihrem Privatrezept wie gewohnt bei ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung ein.
Wann können Patient*innen mit dem Training beginnen?
Unser 7-Tage-Starttraining ermöglicht Ihren Patient*innen einen sofortigen Therapiebeginn, um die Zeit bis zum Erhalt des Freischaltcodes zu überbrücken. Damit ermöglichen wir einen sofortigen Therapiestart und schließen Versorgungslücken.
So legst du los:
1. Rezept oder Diagnosenachweis
Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir ein Rezept oder einen geeigneten Diagnosenachweis für Vivira aus.
Wenn du noch keinen Diagnosenachweis hast und keine Möglichkeit besteht, dir ein Rezept für Vivira ausstellen zu lassen, kannst du im Rahmen einer telemedizinischen Online Sprechstunde einen Diagnosenachweis anfordern. Kontaktiere z. B. Teleclinic
2. Starte dein Training
Du lädst dir die Vivira App herunter, durchläufst die Einführung in der App und startest dein therapeutisches Training.
Du hast dann 7 Tage Zeit, dir einen Vivira Freischaltcode von Deiner Krankenkasse zusenden zu lassen und in die Vivira App einzugeben.
Wichtiger Hinweis vor der Anwendung:
- Vor der Anwendung sollte dir ein*eine Ärzt*in bestätigt haben, dass Vivira für dich und deine spezielle gesundheitliche Situation geeignet ist.
- Vivira bietet weder eine medizinische oder therapeutische Diagnose noch eine Empfehlung oder ärztliche Behandlung.
- Lies die Gebrauchsanweisung vor der Anwendung von Vivira aufmerksam und komplett durch.
3. Einreichung Rezept
Alle gesetzlichen Krankenkassen sowie erste Beamtenkrankenkassen übernehmen die Kosten für Vivira.
Dafür reichst du das Rezept (oder den Diagnosenachweis) bei deiner Krankenkasse ein. Dies kannst du über alle verfügbaren Kanäle bei der Krankenkasse tun, so z.B. je nach Krankenkasse per E-Mail, direkt auf der Website der Krankenkasse oder über die Krankenkassen-App. Rezepte (oder Diagnosenachweise) können bei der Krankenkasse auch per Post oder direkt in der Geschäftsstelle der Krankenkasse eingereicht werden.
4. Freischaltcode für App
Deine Krankenkasse sendet dir dann einen Freischaltcode für die Vivira App zu.
Du gibst den 16-stelligen Freischaltcode in die Vivira App ein. Dieser schaltet bei erstmaliger Anmeldung dein Nutzerkonto für 90 Tage frei. Setze dein Training jetzt einfach mit Vivira fort. Deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Vivira, ohne dass du eine Vorauszahlung oder Zuzahlung leisten musst.
5. Folgerezept
Nach Ablauf von 90 Tagen kannst du mit einem Folgerezept oder einem erneuten geeigneten Diagnosenachweis weitere 90 Tage mit Vivira trainieren. Solange Vivira bei dir medizinisch indiziert ist, kannst du Vivira mit Folgerezepten (oder Diagnosenachweisen) beliebig häufig verlängern.
Frage deine Krankenkasse, ob du einen neuen Freischaltcode bekommst. Manche Krankenkassen genehmigen das Training direkt, ohne dass du zu deinem*er Ärzt*in gehen musst.
Weitere Fragen
Wir sind für dich da
Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr
030 814 53 6868
service@diga.vivira.com